GDA Gefahrstoff-Check
Baustein 6: Unterweisung / Betriebsanweisung
Werden die Beschäftigten in Ihrem Betrieb über die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen regelmäßig unterwiesen?
Eine gute Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit sensibilisiert die Beschäftigten für die Gefährdungen, die von krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgehen, und zeigt ihnen, wie sie diese vermeiden können. Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B dürfen nur von fachkundigen oder besonders unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
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